Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Gesundheitspartner DAK informiert: Die Krankschreibung

Darf mich mein Arzt oder meine Ärztin wieder per Telefon krankschreiben?

 

Ja, seit dem 7. Dezember 2023 können Ärzte und Ärztinnen wieder per Telefon krankschreiben bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen.


Aber: Dies gilt nur für Patienten und Patientinnen, die in der Praxis bekannt sind.

Einschränkung und Befristung: Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und gilt erstmal für 5 Tage.

Danach müssen Sie in die Praxis kommen.

Voraussetzung ist außerdem, dass die Praxis keine Videosprechstunde anbietet:

https://www.dak.de/dak/leistungen/krankschreibung-per-videosprechstunde_47368

 

Quelle: DAK-Gesundheit / Rechtsstand: 08.12.2023