Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Führerschein: Altersausnahme für Feuerwehren!

Feuerwehrangehörige dürfen künftig mit 18 Jahren den Führerschein der Klasse C erwerben – dies hat der Deutsche Bundesrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Somit sind sie von der angehobenen Altersgrenze für den Führerschein der Klassen C (Altersgrenze 21 Jahre) und D (24 Jahre) ausgenommen. Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten.

Weitere Informationen finden Sie im pdfangehängten Dokument sowie online unter www.feuerwehrverband.de/presse.