Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

Keine Anrechnung der Aufwandsentschädigung auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV)!

Sonderregelung durch den Deutschen Feuerwehrverband (DFV) erkämpft!

Mit der Anrechnung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige auf das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") hat sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) beschäftigt. Um bei dieser Frage den Feuerwehrangehörigen im Falle der Arbeitslosigkeit sichere Informationen geben zu können, erstellte der DFV in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit ein Merkblatt zu diesem Thema. Die wesentlichen Eckpunkte lesen Sie in der beigefügten pdfSonderregelung Aufwandsentschädigung zu dieser Meldung!