Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Gesetz über den Beruf des Notfallsanitäters abschließend zugestimmt. „Wichtige Forderungen der Feuerwehren wurden berücksichtigt, nämlich eine bessere praktische Ausbildung und die Berücksichtigung der Laufbahnausbildung für Beamte. Nun muss sich zeigen, ob das Gesetz für die Feuerwehren praxistauglich ist“, resümieren Jochen Stein, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF Bund), und Ludwig Geiger, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). DFV und AGBF hatten sich frühzeitig gemeinsam in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung, die Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse auch im Internet recherchieren können.