Auf Druck des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) können kurzfristig Lücken im Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliche Feuerwehrleute geschlossen werden: Eine bundeseinheitliche „Musterrichtlinie für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren“ soll bei so genannten "Vorschäden" oder "schicksalsbedingten" Leiden pauschale Zahlungen ermöglichen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung, die Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse auch im Internet recherchieren können.