Kreisfeuerwehrverband
Frankfurt am Main 1869 e.V.

„Unser Ziel heißt Innovation!“

KatS-Einsätze im Ausland/Inland 2021 - Offizielle Gruppenbilder des HMdIS erschienen

Ehrung und Übergabe der Helfer:innen Medaillen für die KatS-Einsätze 2021 Ausland/Inland in Schlangenbad

 

Tag des Ehrenamtes 2022

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung vom Tag des Ehrenamts 2022

 

* Galerie Einsatzkräfte *

Hier finden Sie auch die offiziellen HMdIS-Gruppenbilder der Frankfurter Einsatzkräfte, die 2021 in Griechenland zur Bekämpfung der immensen Waldbrände, sowie an der Ahr und der Erft im Inland bei den schweren Flutkatastrophen im Einsatz waren.

Noch einmal ganz HERZLICHEN DANK allen Helfern:innen aus Frankfurt am Main und ganz Hessen für deren mutigen Einsatz!

Hier geht es zu den veröffentlichten HMdIS-Gruppenbildern der Frankfurter Einsatzkräfte, die medial von der PUMA unseres KFV begleitet wurden:

 

 

 

 

 

Wer sich für die komplette Bilderstrecke (Gruppenfotos der anderen hessischen Landkreise) interessiert, ist herzlich zum Weiterschauen eingeladen - hier: https://feuerwehr.hessen.de/tag-des-ehrenamtes-2022

Alle Fotos: copyright HMdIS - Herzlichen Dank für die HMdIS-Veröffentlichung zur Nutzung

Viel Spaß beim Reinschauen und Wieder-Erkennen von Kameradinnen und Kameraden aus den Einsätzen im In- und Ausland!

 

Hessen rüstet auf: Krisenstäbe digital fit machen!

Software für Katastrophenfall

Hessen will einheitliches Computerprogramm für Krisenstäbe

Wiesbaden. - Für eine bessere Kommunikation im Katastrophenfall will Hessen eine landesweit einheitliche Software für die Führungsstäbe einführen. Das Computerprogramm sei für die Katastrophenschutzstäbe in den Kreisen und kreisfreien Städten, Regierungspräsidien sowie im Innenministerium vorgesehen, wie ein Sprecher des Innenministeriums in Wiesbaden erklärte. Aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion geht hervor, dass das Land derzeit Angebote auf dem Markt sondiert, welche Software in Frage kommt.

Mit der Einführung des landeseinheitlichen Programms soll die Kommunikation zwischen den Katastrophenschutzbehörden vereinfacht werden, wie der Ministeriumssprecher erläuterte. Dabei gehe es unter anderem um reibungslose Übergaben an die nachfolgende Besetzung bei Schichtwechsel und eine schnelle Kommunikation der Krisenstäbe untereinander. Zusätzlich soll die Stabssoftware die relevanten Daten unterschiedlicher Quellen für alle abrufbar darstellen und eine einheitliche Auswertung liefern.

Das Land habe bereits 2017 seine Bereitschaft erklärt, eine landeseinheitliche Stabssoftware zur Verfügung zu stellen, erklärte das Ministerium. Voraussetzung sei aber gewesen, dass alle Katastrophenschutzbehörden verbindlich erklären, diese auch einzusetzen. Im Januar dieses Jahres hätten sich nun laut einer Befragung des Landkreistages alle 21 Landkreise zustimmend geäußert.

Bei der aktuellen Markterkundung würden zunächst die Systeme betrachtet, die bereits in der Landesverwaltung eingesetzt werden. Die Kompatibilität mit den Systemen der Polizei sei einer von vielen Faktoren, der bei der Anschaffung wichtig sei. lhe

Gruppenfoto des Teams "Frankfurt am Main - Ausland (Griechenland)" bei der HMdIS-Ehrung in Schlangenbad

Herzlichen Glückwunsch für diese Ehrung durch die Generalkonsulin von Griechenland Ioanna Kriebardi !!!

Gruppe Frankfurt 4 mit Generalkonsulin Ioanna Kriebardi

(Hinweis: aus bildaufnahmetechnischen Gründen handelt es sich hier lediglich um einen Fotoausschnitt)

Gruppenfotos der Teams "Frankfurt am Main - Inland" bei der HMdIS-Ehrung 2022 in Schlangenbad

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH allen Kameradinnen und Kameraden vom "Team Frankfurt am Main" !!!

Gruppe Frankfurt 2

"Team Frankfurt am Main - Inland / Nordrhein Westfalen"

 Gruppe Frankfurt 1

"Team Frankfurt am Main - Inland / Rheinland-Pfalz"

Thematik "Senioren in der Feuerwehr" - aktueller Sachstand

SIE SIND SEHR VIELFÄLTIG AKTIV:  Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr

Feuerwehrangehörige können wegen der vielfachen Belastungen maximal bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres aktiven Dienst in der Feuerwehr tun. Die von Staatssekretär Werner Koch in Bad Homburg vorgestellte Sonderregelung öffnet die Mitwirkung in bestimmten Bereichen, die körperlich weniger anspruchsvoll sind, nun bis zum vollendeten 70. Lebensjahr.

Klartext: für wen gilt diese Sonderregelung?

Sie gilt für Feuerwehrangehörige, in der Ehren- und Altersabteilung, und altersbegrenzt ab der Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. nach Übertritt in die Ehren- und Altersabteilung bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Regelung gilt jedoch nicht für die Aufgaben des Einsatzdienstes. 

Welche Aufgaben können diese Personen übernehmen?

  • Medien- und Pressearbeit
  • Mithilfe bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung
  • Unterstützung bei der Gerätewartung sowie der Fahrzeug-, Geräte- und Gebäudepflege
  • Einbindung in die Verwaltungsarbeit
  • Dokumentation der Feuerwehrgeschichte
  • Übernahme von Ausbildungs- und Betreuungspatenschaften innerhalb der Feuerwehr
  • Mitwirkung bei der Ausbildung
  • Unterstützung bei den Feuerwehrleistungsübungen
  • Mitwirkung bei der feuerwehrspezifischen Nachmittagsbetreuung in Schulen
  • Mithilfe bei der Jugendarbeit der Feuerwehr
  • Logistische Unterstützung (ohne Einsatztätigkeit).

Was ist zu beachten?

Die Feuerwehrangehörigen in der Ehren- und Altersabteilung können diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich übernehmen, soweit sie hierfür die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen sowie persönlich, geistig und körperlich geeignet sind.

Die Wahrnehmung der Aufgaben und Tätigkeiten soll mit Genehmigung des Magistrats oder des Gemeindevorstands in Abstimmung mit der Leitung der Feuerwehr erfolgen. Sie unterliegen auch weiterhin der fachlichen Aufsicht durch die Leitung der Feuerwehr.

Unfallversicherungsschutz

Die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung sind bei der Wahrnehmung der in dieser Sonderregelung genannten Aufgaben über die Unfallkasse Hessen gesetzlich unfallversichert.

Der Flyer „Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr“ steht Ihnen hier als Download zur Verfügung:Sonderregelung für die Angehörigen der Ehren- und Altersabteilung der Feuerwehr